Kann jeder eine IVF-Behandlung im Ausland durchführen lassen?

IVF im Ausland für Lesben und Single-Sex-Paare

Falls Sie als gleichgeschlechtliches Paar oder als alleinstehende Frau eine Fruchtbarkeitsbehandlung im Ausland in Betracht ziehen, werden Sie wissen wollen, in welchen Ländern Sie legal behandelt werden können. Alleinstehende Frauen suchen oft eine Fruchtbarkeitsbehandlung, bei der sie ihre Eizellen einfrieren lassen, um ihre Fruchtbarkeit zu erhalten. Möglicherweise möchten sie auch Spendersamen verwenden. Die ROPA-Methode als Fruchtbarkeitsbehandlung ist sehr beliebt und eignet sich für lesbische Paare. Bei dieser Behandlung spendet eine Frau in der Partnerschaft ihre Eizellen, die dann von Spendersamen befruchtet werden. Die andere Frau des Paares erhält die befruchteten Embryonen und trägt die Schwangerschaft aus. Beide Frauen sind also beteiligt, denn eine ist die genetische Mutter und die andere die leibliche Mutter.

Doch nicht alle Länder in Europa akzeptieren gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Frauen. Es kann schwierig werden herauszufinden, welche Länder dies tun und welche nicht. Glücklicherweise haben wir all diese Informationen auf unserer Website, aber um die Sache zu vereinfachen, habe ich diesen Blog geschrieben, damit Sie die Informationen schnell finden können. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, klicken Sie auf die Links zu den einzelnen Ländern unten. Und erkundigen Sie sich IMMER bei der Klinik, ob Sie das Gesetz richtig verstanden haben.

Bei lesbischen Paaren, die eine Behandlung wünschen, kommt das Gesetz dem in der Regel entgegen, indem es alleinstehenden Frauen erlaubt, Spendersamen zu verwenden. In jedem Land kann die Gesetzgebung leicht abweichen. Und in der Praxis kann die Auslegung des Gesetzes innerhalb eines Landes unterschiedlich sein.

Länder, die gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Frauen gleich behandeln

Spanien: Dieses beliebte Reiseziel für Fruchtbarkeitsbehandlungen hat recht liberale Gesetze in Bezug auf Fruchtbarkeitsbehandlungen. ROPA wird sehr häufig angeboten.

Finnland: Gesetzlich verfügbar für unverheiratete Paare, alleinstehende Frauen und lesbische Beziehungen.

Bulgarien: Unverheiratete Paare, alleinstehende Frauen und Paare nur für Frauen.

Nordzypern: Alleinstehende Frauen und gleichgeschlechtliche Patienten können behandelt werden. Im Norden gelten andere Gesetze als im Süden.

Südzypern: Alleinstehende Frauen sind erlaubt, gleichgeschlechtliche Paare jedoch nicht.

Griechenland: Gleichgeschlechtliche Paare sind nicht „grundsätzlich“ zur Behandlung zugelassen. Solange jedoch eine Partnerin eine notarielle Urkunde unterschreibt, in der sie erklärt, dass sie sich als alleinstehende Frau mit Spendersamen behandeln lässt, kann dies berücksichtigt werden. Weitere Berichte finden Sie in unserem Artikel IVF in Griechenland – Berichte.

Russland: Gesetzlich verfügbar für unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen. Gleichgeschlechtliche männliche Partnerschaften dürfen nicht behandelt werden.

Ukraine: Gleichgeschlechtliche Paare dürfen nicht behandelt werden, aber alleinstehende Frauen können behandelt werden.

Estland: Gesetzlich zugänglich für unverheiratete Paare und alleinstehende Frauen. Unverheiratete Paare müssen vor der Behandlung eine Einverständniserklärung unterschreiben, in der sie sich bereit erklären, Eltern eines künftigen Kindes zu sein.

Länder, die gleichgeschlechtliche Paare oder alleinstehende Frauen NICHT behandeln

Polen: Die assistierte Reproduktion steht alleinstehenden Frauen und Frauenpaaren nicht zur Verfügung.

Türkei: Alleinstehende Frauen und lesbische Paare dürfen gesetzlich nicht behandelt werden, und die Paare müssen verheiratet sein.

Serbien: Alleinstehenden Frauen und gleichgeschlechtlichen Paaren steht die assistierte Reproduktion nicht zur Verfügung. Heterosexuelle Paare müssen nicht verheiratet sein. Allerdings muss der männliche Partner in der Klinik anwesend sein, um die Zustimmung zur Behandlung zu unterschreiben.

Tschechische Republik: Als „unfruchtbares Paar“ gelten ein Mann und eine Frau, die eng zusammenleben. Daher ist in der Tschechischen Republik eine Behandlung für alleinstehende Frauen oder gleichgeschlechtliche Paare rechtlich nicht möglich.

Hoffentlich hat das geholfen und es etwas leichter gemacht, die Situation zu verstehen.

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