Rückerstattung für IVF-Behandlungen im Ausland

Rückerstattung für IVF im Ausland

Rückerstattung für IVF im Ausland

Immer mehr Deutsche reisen für den Kinderwunsch ins Ausland, insbesondere nach Spanien und Tschechien. Kinderwunschzentren in IVF-Ländern wie Österreich, Dänemark, Griechenland, die Ukraine und Finnland werden von deutschen Wunscheltern ebenfalls verstärkt aufgesucht. Der Hauptgrund für diese Reise ins Ausland ist die Umgehung von rechtlichen Einschränkungen in Deutschland. So ist in Deutschland beispielsweise die Eizellenspende und die Leihmutterschaft verboten. Eine Embryonenspende ist zwar erlaubt, wird aber aufgrund eines Mangels an Embryonen kaum praktiziert. Darüber hinaus werden manchen Wunscheltern wie Solo-Müttern und homosexuellen Paaren in Deutschland nicht die Behandlungen angeboten, die sie für die Erfüllung ihres Kinderwunsches brauchen. Zuletzt ist natürlich auch die finanzielle Komponente ausschlaggebend in der Wahl des Landes, in dem die künstliche Befruchtung gemacht wird.

(Wie) bekomme ich Kosten für eine IVF-Behandlung im Ausland von meiner deutschen Krankenkasse erstattet?

Gleich nach der rechtlichen Lage, ist für viele Wunscheltern die finanzielle Komponente der Grund, warum sie ins Ausland gehen. Es wird gehofft, dass der Kinderwunsch dort mit geringeren Kosten erfüllt werden kann. Gerade Länder wie Tschechien, die Ukraine und Russland bieten eine normale IVF-Behandlung zu weitaus günstigeren Preisen als deutsche Zentren das tun. Hier gilt es aber zu erwägen, ob sich nach Abzug der Reise- und Unterkunftskosten sowie der emotionalen Strapazen eine Reise ins Ausland für eine IVF-Beratung lohnt. Wenn man sich für eine Kinderwunschbehandlung im Ausland entscheidet, folgt oft eine lange Zeit der Recherche über verschiedene Länder und Kliniken. In diesem Recherche-Prozess kommt bei vielen Paaren immer wieder die Frage auf:

Ist es möglich, eine künstliche Befruchtung im Ausland durchzuführen und die IVF-Kosten in Deutschland erstattet zu bekommen?

Mit dieser Frage und weiteren relevanten Aspekten zum Kinderwunsch im Ausland beschäftigt sich dieser Artikel.

Bewegungsgründe und durchgeführte IVF-Behandlungen bei Deutschen im Ausland

Die Gründe, warum sich deutsche Frauen und Paare für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland begeben:

  • 80,2 % rechtliche Voraussetzungen
  • 6,8 % keine Behandlungsmöglichkeiten in Deutschland
  • 32,8 % bessere Behandlungsqualität
  • 43,5 % vorheriges Versagen oder Misserfolg der bisherigen Fertilitätsbehandlung in Deutschland.

Bei ausländischen Kinderwunschzentren werden folgende Behandlungsmethoden von deutschen Frauen bzw. Paaren in Anspruch genommen:

  • 90,5 % IVF/ICSI
  • 44,6 % Eizellspende
  • 10,3 % Insemination
  • 8,5 % Präimplantationsdiagnostik
  • 10,2 % Samenzellspende
  • 6,2 % Embryonenspende.

(Quelle: Katzorke und Uszkoreit, 2010)

Wann eine künstliche Befruchtung im Ausland erstattet wird?

Übernahme von IVF-Kosten im EU-Ausland bei gesetzlich Versicherten

Wenn Deutsche für eine Kinderwunschbehandlung ins Ausland reisen, tun sie das meistens, um dort eine IVF/ICSI durchführen zu lassen. Manche erhoffen sich dabei eine kostengünstigere und qualitativ hochwertigere Behandlung im Ausland, wie zum Beispiel in Tschechien. Bei einer normalen IVF/ICSI ist es nicht unüblich, dass die deutsche Krankenkasse die Kosten bei einer Behandlung im EU-Ausland erstattet. Allerdings werden die Kosten nur in der Höhe vergütet, wie sie die Krankenkasse auch im Inland zu tragen hätte. Bei einer Erstattung aus dem Ausland müssen außerdem mehrere Bedingungen erfüllt werden. Diese werden weiter unten geschildert.

Es steht deutschen Wunscheltern zu, bei drei IVF-Zyklen 50% Zuschuss von der gesetzlichen Krankenkasse zu erhalten. Dieser Zuschuss ist prinzipiell auch bei Behandlungen im EU-Ausland möglich.

Einer EU-Verordnung zufolge müssen nämlich deutsche Krankenkassen in gleicher Höhe zurückerstatten – ganz egal, ob eine IVF in Deutschland, Tschechien oder Österreich durchgeführt wurde; solange die Behandlung eben in der EU stattgefunden hat.

Darüber hinaus darf der gesetzliche geregelte Zuschuss von 3 Zyklen in Deutschland noch nicht aufgebraucht worden sein. Die Wunscheltern müssen auch die gleichen Bedingungen erfüllen, wie sie es bei einer IVF-Behandlung in Deutschland erfüllen müssten:

  • der Hauptwohnsitz muss in Deutschland sein
  • man muss in einer heterosexuellen Partnerschaft leben und verheiratet sein
  • man braucht ein ärztliches Attest, das die Unfruchtbarkeit bestätigt
  • ebenfalls ist ein schriftliches Gutachten vom Kinderwunschzentrum erforderlich, welches bestätigt, dass die IVF-Behandlung eine gute Erfolgsaussicht hat. Es ist wichtig, dass die Aussicht auf Erfolg bei der Behandlung bei mindestens 15% liegt
  • es müssen die Gameten (also Eizellen und Samenzellen) von dem Paar für die IVF benutzt werden. Lesbische Paare, die mithilfe einer Samenspende ein Kind bekommen möchten, sind demnach von dieser Förderung ausgeschlossen
  • es muss im Vornherein eine medizinische und psychosoziale Beratung in Anspruch genommen worden sein
  • es darf im Vorfeld keine nicht-medizinische Sterilisierung vorgenommen worden sein
  • beide Partner müssen auf HIV getestet worden sein
  • die Frau muss zwischen 25 und 40 Jahren, und der Mann zwischen 25 und 50 Jahren alt sein.

Wichtig: Es gibt in fast allen Bundesländern Zuschüsse für eine bis zu 100%ige Übernahme von Behandlungskosten einer IVF/ICSI. Bei einer IVF im Ausland wird kein Zuschuss von Bundesländern gewährt! Denn Voraussetzung für einen Zuschuss aus einem Bundesland ist, dass die Behandlung auch in diesem Bundesland durchgeführt wird.

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Übernahme von IVF-Kosten im Ausland bei privat Versicherten

Für alle, die in Deutschland privat krankenversichert ist, gelten andere Regeln bei der künstlichen Befruchtung als bei gesetzlich Versicherten. Hier greift nämlich die sogenannte „Schuldfrage“: Wer ist für die ungewollte Kinderlosigkeit verantwortlich? Wenn beispielsweise eine Frau Mitte 30 mit vorzeitigen Wechseljahren diagnostiziert wird, dann würde die „Schuld“ der ungewollten Kinderlosigkeit bei ihr liegen. Ihre private Krankenkasse würde also prinzipiell bis zu 100% der Kosten einer Kinderwunschbehandlung übernehmen, abhängig von den Leistungen in ihrem Tarif. Und das egal ob in Deutschland oder im EU-Ausland. Es gibt vereinzelt sogar private Krankenversicherer bzw. deren Tarife, die auch Heilbehandlungen in außereuropäischen Ländern erstatten. Ob das der Fall ist, kann nach persönlicher Rücksprache mit dem Versicherer in Erfahrung gebracht werden. Es werden bis zu 50% der Kosten von einer PKV erstattet, wenn die Ursache der ungewollten Kinderlosigkeit nicht geklärt ist und somit beide Partner „gleich viel Schuld“ tragen.

Ausnahme: Wichtig bei einer IVF/ICSI-Behandlung im Ausland ist, dass nur Methoden angewandt werden, die auch in Deutschland gesetzlich erlaubt sind. Wenn in Deutschland verbotene Techniken angewandt werden, müssen die Kassen die Kosten nicht erstatten!

Welche IVF-Behandlungen der künstlichen Befruchtung werden NICHT erstattet?

Schlussendlich können die Kosten nur erstattet werden, wenn die im Ausland durchgeführte Behandlung mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. In Deutschland verbotene Behandlungen wie die Leihmutterschaft oder die Eizellspende können nicht erstattet werden. Grund dafür ist: die Versicherungsbedingungen unterliegen gesetzlichen Vorschriften und das Versicherungsverhältnis unterliegt deutschem Recht. Daher muss eine Krankenkasse auch nur Kosten für Heilbehandlungen erstatten, die in Deutschland auch gesetzlich erlaubt sind. Es gab ein Urteil vom BGH, das eben dies bestätigte: Eine deutsche privat versicherte Frau reiste für eine Eizellspende nach Tschechien und wollte die Kosten von ihrer PKV erstatten lassen. Letztendlich entschied jedoch das richterliche Urteil, das ihr kein Anspruch zusteht, da die künstliche Befruchtung mittels Eizellspende nach deutschem Recht verboten ist. Nur Behandlungen, die mit dem deutschem Embryonenschutzgesetz konform sind, müssen von der Kasse erstattet werden (BGH, Az.: IV ZR 141/16).

Rückerstattung von IVF-Kosten im Ausland bei Frauen über 40?

Frauen, die in Deutschland gesetzlich versichert und über 40 Jahre alt sind, bekommen ihre IVF-Behandlung normalerweise nicht erstattet. Denn es gilt bei Kinderwunschbehandlungen eine gesetzliche Höchstgrenze von 40 Jahren.

Die Begrenzung auf das 40. Lebensjahr gibt es bei der privaten Krankenkasse so nicht. Eine Frau, die privat versichert und über 40 Jahre alt ist, kann die Kosten für ihre Kinderwunschbehandlung sowohl in Deutschland als auch im EU-Ausland erstattet bekommen. Vorausgesetzt wird aber, dass sie die „Schuld“ oder „Mitschuld“ an der ungewollten Kinderlosigkeit trägt und ihr Tarif diese Leistung abdeckt.

Für die Kostenerstattung bei der privaten Krankenversicherung ist also. Nicht das Alter ausschlaggebend. Nach der Rechtsprechung des BGH muss nur die Erfolgswahrscheinlichkeit für die Herbeiführung einer Schwangerschaft von mindestens 15 Prozent nachgewiesen sein. In anderen Worten: Das behandelnde Kinderwunschzentrum im Ausland muss bestätigen, dass mit einer IVF-Behandlung mindestens 15% Erfolgsaussicht auf eine Lebendgeburt besteht.

Wichtige Schritte für die Kostenübernahme einer Kinderwunschbehandlung im Ausland?

Wer sich die Kosten einer künstlichen Befruchtung im Ausland erstatten lassen möchte, muss Einiges beachten. Wichtig ist vor allem, dass man vor Beginn der Behandlung mit der eigenen Krankenkasse in Verbindung tritt. Wenn die Behandlung bereits abgeschlossen ist, werden die Kosten meistens nicht übernommen. Hier sind ein paar Schritte, die Sie für eine Kostenübernahme unbedingt beachten sollten:

  1. Als Erstes sollten Sie prüfen, ob Ihre geplante Kinderwunschbehandlung in dieser Form auch in Deutschland in dieser Form gesetzlich erlaubt wäre. Eine Eizellspende wird beispielsweise nicht erstattet, da diese in Deutschland verboten ist. Prüfen Sie auch sogenannte „Add-Ons“. Denn Zusatzbehandlungen wie eine genetische Prüfung und Selektion der Embryonen kann hier bereits zu Problemen führen; wenn eine Methode in Deutschland verboten ist, behalten sich die Krankenkassen das Recht vor, die Behandlung nicht zu bezahlen.
  2. Sobald Sie wissen, dass Ihre IVF-Behandlung auch in Deutschland möglich wäre, sollten Sie sich von Ihrer ausländischen Kinderwunschklinik einen Kostenvoranschlag senden lassen.
  3. Diesen Kostenvoranschlag sollten Sie im nächsten Schritt an Ihre Krankenkasse weiterleiten. Holen Sie sich nun die Zahlungszusage für die Behandlung im Ausland ein.
  4. Jetzt Sie ihr Kinderwunschzentrum darum bitten, ein Schreiben zu erstellen, das bestätigt, dass alle deutschen Richtlinien und Gesetze bezüglich der geplanten Kinderwunschbehandlung eingehalten werden.
  5. Sobald Sie von Ihrer Krankenkasse grünes Licht bekommen, kann es mit der Behandlung losgehen!

Erforderliche Dokumente für eine Rückerstattung:

  • Kostenvoranschlag der Heilbehandlung,
  • Detaillierte Auflistung aller Behandlungsmethoden,
  • Bestätigung vom Kinderwunschzentrum, das alle Behandlungsmethoden mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz konform sind
  • der Arzt muss bestätigen, dass bei der Behandlung eine mindestens 15%-ige Erfolgswahrscheinlichkeit besteht.

IVF-Behandlung im Ausland von der Steuer absetzen

Wer für eine IVF-Behandlung im Ausland war, kann diese unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer absetzen. Bei der Steuererklärung kann hier die Behandlung im Ausland unter dem Punkt „außergewöhnliche Belastung“ angegeben werden. Und zwar können auch die Kosten für Medikamente, Transport und Unterkunft geltend gemacht werden. Wichtig ist jedoch, dass die im Ausland erfolgte Behandlung mit dem deutschen Embryonenschutzgesetz vereinbar ist. Falls beispielsweise bei der eingereichten Rechnung „Eizellenspende“ steht, kann dies nicht geltend gemacht werden.

Autorin:
Kinderwunschberaterin
Dr. Yvonne Frankfurth
Kinderwunschberaterin auf www.es-klappt-nicht.de
und Wissenschaftlerin, University of Cambridge

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